Unter 100.000 Euro: gar nichts
Seit 2020 gilt das Angehörigen-Entlastungsgesetz. Das Sozialamt holt sich Geld für die Eltern nur von Kindern zurück, die mehr als 100.000 € brutto im Jahr verdienen. Gezählt wird das Gesamteinkommen im Sinne des Steuerrechts, also auch Mieten und Kapitalerträge. Das Einkommen des Ehepartners zählt nicht, und die Grenze gilt für jedes Kind einzeln.
Davon betroffen ist nur ein kleiner Teil der Kinder. Wer darunter bleibt, muss nichts zahlen und muss dem Amt auch keine Auskunft geben, solange es keine konkreten Hinweise auf mehr Einkommen hat. Die Pflegeheimkosten trägt dann die Hilfe zur Pflege.
Über der Grenze: der Selbstbehalt
Liegt dein Einkommen darüber, rechnet das Sozialamt nach Unterhaltsrecht. Der Bundesgerichtshof hat 2024 entschieden, dass sich der Selbstbehalt an der 100.000-Euro-Grenze orientieren soll. Die Düsseldorfer Tabelle 2026 nennt dafür erstmals feste Zahlen.
| Was | 2026 |
|---|---|
| Selbstbehalt des Kindes | 2.650 € im Monat, davon 1.000 € Warmmiete |
| Selbstbehalt des Ehepartners | 2.120 € im Monat, davon 800 € Warmmiete |
| zusätzlich frei | 70 % des Einkommens über dem Selbstbehalt |
| höchstens für Unterhalt | 30 % des Einkommens über dem Selbstbehalt |
Ein Beispiel: 5.600 Euro bereinigtes Netto, ledig. Über dem Selbstbehalt liegen 2.950 €, davon 30 Prozent sind 885 € im Monat. Mehr als die tatsächliche Lücke der Eltern verlangt das Amt nicht, und Geschwister mit mehr als 100.000 € tragen nach ihrem Einkommen mit.
Was vom Netto noch abgeht
Das bereinigte Netto ist weniger als das Netto auf der Lohnabrechnung. Abgezogen werden berufsbedingte Kosten, Unterhalt für eigene Kinder, Raten für die selbst genutzte Wohnung und eine zusätzliche Altersvorsorge von bis zu fünf Prozent des Bruttos. Auch das eigene Haus und angemessene Rücklagen fürs Alter bleiben geschützt. Der Rechner nimmt dein Netto so, wie du es einträgst.