Jeden Monat kommen 131 Euro dazu
Der Entlastungsbetrag ist kein Geld, das aufs Konto fließt. Er ist ein Budget, aus dem die Pflegekasse Rechnungen für anerkannte Hilfen erstattet. Jeden Monat wachsen 131 Euro hinzu, und was du nicht ausgibst, bleibt im Topf. Im Dezember kannst du also auch Rechnungen einreichen, die über dem Monatsbetrag liegen, wenn du vorher gespart hast.
Voraus geht das nicht: Im Februar stehen dir höchstens zwei Monatsbeträge zur Verfügung, nicht der ganze Jahresbetrag.
Der Rest aus dem Vorjahr hält bis zum 30. Juni
Was am 31. Dezember übrig ist, verfällt nicht sofort. Du kannst es bis zum 30. Juni des nächsten Jahres einsetzen. Die meisten Kassen rechnen neue Rechnungen zuerst gegen diesen alten Rest ab. Was Ende Juni noch übrig ist, ist weg. Der Rechner zeigt dir, wie viel davon in Gefahr ist.
Wofür die Kasse zahlt
Erstattet werden Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, Leistungen ambulanter Pflegedienste und anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag. Welche Angebote anerkannt sind, regelt jedes Land. Nachbarschaftshilfe gegen kleines Geld ist in vielen Ländern möglich, braucht aber oft einen kurzen Kurs. Ab Pflegegrad 2 kannst du zusätzlich bis zu 40 Prozent einer nicht genutzten Pflegesachleistung für solche Angebote umwidmen.