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Wie viel Entlastungsbetrag habe ich noch übrig?

Die Haushaltshilfe kommt jeden zweiten Donnerstag, putzt, bringt den Einkauf mit. Ihre Rechnungen schickst du an die Pflegekasse. Aber wie viel ist im Topf noch drin, und was ist mit dem Rest vom letzten Jahr?

voreingestellt ist heute
Januar, wenn er schon länger besteht
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steht oft im Schreiben der Pflegekasse
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Rechenweg mit deinen Zahlen

    Voreingestellte Werte: Stand Januar 2026. Werte und Quellen

    Jeden Monat kommen 131 Euro dazu

    Der Entlastungsbetrag ist kein Geld, das aufs Konto fließt. Er ist ein Budget, aus dem die Pflegekasse Rechnungen für anerkannte Hilfen erstattet. Jeden Monat wachsen 131 Euro hinzu, und was du nicht ausgibst, bleibt im Topf. Im Dezember kannst du also auch Rechnungen einreichen, die über dem Monatsbetrag liegen, wenn du vorher gespart hast.

    Voraus geht das nicht: Im Februar stehen dir höchstens zwei Monatsbeträge zur Verfügung, nicht der ganze Jahresbetrag.

    Der Rest aus dem Vorjahr hält bis zum 30. Juni

    Was am 31. Dezember übrig ist, verfällt nicht sofort. Du kannst es bis zum 30. Juni des nächsten Jahres einsetzen. Die meisten Kassen rechnen neue Rechnungen zuerst gegen diesen alten Rest ab. Was Ende Juni noch übrig ist, ist weg. Der Rechner zeigt dir, wie viel davon in Gefahr ist.

    Wofür die Kasse zahlt

    Erstattet werden Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, Leistungen ambulanter Pflegedienste und anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag. Welche Angebote anerkannt sind, regelt jedes Land. Nachbarschaftshilfe gegen kleines Geld ist in vielen Ländern möglich, braucht aber oft einen kurzen Kurs. Ab Pflegegrad 2 kannst du zusätzlich bis zu 40 Prozent einer nicht genutzten Pflegesachleistung für solche Angebote umwidmen.

    Häufige Fragen

    Wie viel Entlastungsbetrag gibt es 2026?

    Der Entlastungsbetrag beträgt 2026 131 Euro im Monat, das sind 1.572 Euro im Jahr. Er steht allen Pflegebedürftigen zu, die zu Hause leben, von Pflegegrad 1 bis 5.

    Verfällt der Entlastungsbetrag?

    Nicht sofort. Was du in einem Kalenderjahr nicht nutzt, kannst du noch bis zum 30. Juni des folgenden Jahres einsetzen. Danach verfällt der Rest aus dem Vorjahr.

    Wofür darf man den Entlastungsbetrag ausgeben?

    Für Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, Leistungen eines Pflegedienstes und anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, etwa Haushaltshilfe oder Alltagsbegleitung. Ab Pflegegrad 2 zählt die Grundpflege durch den Pflegedienst nicht dazu. Die Kasse zahlt nicht bar aus, sondern erstattet Rechnungen.