Vier Stufen vom Bruttolohn
Das Jobcenter rechnet deinen Lohn an, aber nicht ganz. Die ersten 100 Euro brutto bleiben immer frei. Vom Teil zwischen 100 und 520 Euro behältst du 20 Prozent, zwischen 520 und 1.000 Euro 30 Prozent und bis 1.200 Euro noch 10 Prozent. Mit einem minderjährigen Kind reicht die letzte Stufe bis 1.500 Euro. Mehr als 348 Euro ohne Kind und 378 Euro mit Kind bleiben nie frei.
| brutto | bleibt frei, ohne Kind | mit Kind |
|---|---|---|
| 100 € | 100,00 € | 100,00 € |
| 300 € | 140,00 € | 140,00 € |
| 603 € | 208,90 € | 208,90 € |
| 800 € | 268,00 € | 268,00 € |
| 1.000 € | 328,00 € | 328,00 € |
| 1.200 € | 348,00 € | 348,00 € |
| 1.500 € | 348,00 € | 378,00 € |
| 2.000 € | 348,00 € | 378,00 € |
Angerechnet wird dann dein Netto minus Freibetrag. Die Stufen sind dieselben wie beim Bürgergeld, auch nach der Umstellung auf das Grundsicherungsgeld im Juli 2026.
Minijob, Teilzeit oder Vollzeit
Am meisten bleibt pro verdientem Euro in der Stufe zwischen 520 und 1.000 Euro. Ein Minijob bringt dir rund 209 Euro im Monat mehr. Bei 1.000 Euro brutto sind es 328 Euro. Über der Obergrenze wird jeder weitere Euro netto voll angerechnet, bis dein Bedarf gedeckt ist.
Klingt ernüchternd, ist aber nur die halbe Rechnung. Wer mehr arbeitet, verlässt den Bezug früher, und dann zählen Wohngeld und Kinderzuschlag, die weniger anrechnen. Ab welchem Lohn das passiert, rechnet die Seite zur Einkommensgrenze.
Schüler, Azubis und Studierende unter 25
Für junge Leute unter 25, die zur Schule gehen, studieren, eine Ausbildung oder einen Freiwilligendienst machen, gilt ein höherer Grundfreibetrag. Statt 100 Euro bleiben 603 Euro frei, so viel wie die Minijob-Grenze. Der Rechner oben setzt diese Sonderregel nicht ein.