Die Grenze ist dein Bedarf plus Freibetrag
Eine feste Einkommensgrenze wie beim Minijob gibt es beim Grundsicherungsgeld nicht. Das Jobcenter vergleicht dein anrechenbares Einkommen mit dem Bedarf des Haushalts: Regelbedarfe, Mehrbedarfe und die Warmmiete. Anrechenbar ist das Netto minus Freibetrag. Grundsicherung endet erst, wenn dein Netto den Bedarf und zusätzlich den Freibetrag deckt.
Für eine Person mit 563 Euro Regelbedarf und 600 Euro Warmmiete reicht deshalb kein Netto von 1.163 Euro. Es muss fast der ganze Freibetrag von bis zu 348 Euro dazukommen, und zwischen Brutto und Netto liegen Steuern und Sozialabgaben. Der Rechner löst das rückwärts auf, mit der Lohnsteuer 2026.
Kinder und Partner verschieben die Grenze
Jedes Kind bringt einen eigenen Regelbedarf mit, das Kindergeld zieht das Jobcenter davon ab. Bei einer Familie mit einem Verdiener liegt die Grenze deshalb schnell bei einem Bruttolohn, den ein Vollzeitjob zum Mindestlohn nicht erreicht. Der Rechner nimmt für ein Paar Steuerklasse III an, für Alleinerziehende Klasse II.
Dann hilft oft ein Wechsel. Wohngeld und Kinderzuschlag gibt es ohne Jobcenter, und sie rechnen den Lohn weniger streng an. Reichen sie zusammen mit deinem Lohn für den Bedarf, zahlt das Jobcenter nicht mehr, und die Termine dort fallen weg.