Zwei Erwachsene, ein Topf
Paare, die zusammen wohnen und füreinander einstehen, bilden beim Grundsicherungsgeld eine Bedarfsgemeinschaft. Ein Trauschein ist dafür nicht nötig. Jeder Partner bekommt einen Regelbedarf von 506 Euro, zusammen 1.012 Euro, dazu kommt die Warmmiete. Das Einkommen beider Partner fließt in einen Topf und wird gegen den gemeinsamen Bedarf gerechnet.
Verdient einer genug für zwei, gibt es auch für den anderen nichts. Liegt der Lohn darunter, stockt das Jobcenter auf. Aufstocken heißt: Du arbeitest weiter und bekommst den Rest dazu.
Der Freibetrag gilt für jeden, der arbeitet
Vom Lohn bleiben die ersten 100 Euro frei, darüber ein Teil, der mit dem Einkommen steigt. Das gilt für jeden Partner einzeln.
| Bruttolohn im Monat | bleibt frei |
|---|---|
| kein Lohn | 0 € |
| 603 € | 209 € |
| 1.000 € | 328 € |
| 1.500 € | 348 € |
| 2.000 € | 348 € |
Jeder Partner hat seinen eigenen Freibetrag. Deshalb lohnt es sich, wenn beide ein wenig arbeiten: Zwei Minijobs bringen mehr frei als ein Job mit dem doppelten Lohn. Mit Kindern steigt die letzte Stufe.