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Wie viel Unterhalt bekommt ein Student von den Eltern?

Das WG-Zimmer in Leipzig kostet 430 Euro warm, dazu Semesterbeitrag, Bücher, der Laptop hat den Geist aufgegeben. Deine Eltern überweisen jeden Monat irgendeinen Betrag. Aber wie viel steht dir eigentlich zu?

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Unterhalt von beiden Eltern

Rechenweg mit deinen Zahlen

    Ein fester Betrag für die eigene Wohnung

    Eltern schulden ihrem Kind Unterhalt, bis es eine erste Ausbildung oder ein Studium abgeschlossen hat, auch nach dem 18. Geburtstag. Wohnt das Kind nicht mehr zu Hause, setzt die Düsseldorfer Tabelle 2026 einen festen Bedarf von 990 Euro im Monat an. Darin stecken 440 Euro für die Warmmiete, Kranken- und Pflegeversicherung und Studiengebühren kommen gesondert dazu.

    Vom Bedarf geht das Kindergeld voll ab, außerdem BAföG und eigenes Einkommen. Von einer Ausbildungsvergütung bleiben vorher 100 Euro frei. Übrig bleiben ohne weiteres Einkommen 731 Euro, die die Eltern gemeinsam tragen.

    Beide Eltern zahlen, jeder nach Einkommen

    Bei volljährigen Kindern gibt es keinen Elternteil mehr, der seine Pflicht durch Betreuung erfüllt. Beide zahlen Geld. Jeder behält dabei einen Selbstbehalt von 1.750 Euro, nur was darüber liegt, zählt. Nach diesem Überschuss teilt sich die Last auf. Verdient ein Elternteil weniger als den Selbstbehalt, zahlt er nichts, und der andere trägt den Bedarf allein, soweit er kann.

    Wohnt das Kind noch zu Hause, gibt es keinen festen Betrag. Dann gilt die Spalte ab 18 Jahren der Düsseldorfer Tabelle, berechnet aus dem Einkommen beider Eltern zusammen.

    Häufige Fragen

    Wie viel Unterhalt steht einem Studenten mit eigener Wohnung zu?

    Nach der Düsseldorfer Tabelle 2026 beträgt der Bedarf eines Studenten mit eigener Wohnung 990 Euro im Monat, darin 440 Euro für die Warmmiete. Das Kindergeld von 259 Euro wird voll abgezogen, die Eltern zahlen zusammen also höchstens 731 Euro.

    Wie teilen sich die Eltern den Unterhalt für ein volljähriges Kind?

    Beide Eltern zahlen anteilig nach ihrem Einkommen über dem Selbstbehalt von 1.750 Euro. Verdient der Vater 3.500 Euro netto und die Mutter 2.250 Euro, bleiben 1.750 und 500 Euro über dem Selbstbehalt. Der Vater trägt dann 78 Prozent, die Mutter 22 Prozent.

    Wird BAföG auf den Unterhalt angerechnet?

    Ja, BAföG mindert den Bedarf voll, auch der Darlehensanteil. Eltern können verlangen, dass ihr Kind BAföG beantragt, wenn Aussicht darauf besteht.