Für Familien, bei denen es knapp reicht
Der Kinderzuschlag ist für Eltern gedacht, die mit ihrem Lohn sich selbst versorgen können, aber nicht die Kinder. Bis zu 297 € je Kind kommen im Monat zum Kindergeld dazu. Voraussetzung: mindestens 900 € brutto im Monat als Paar, 600 € als alleinerziehender Elternteil. Kindergeld und Wohngeld zählen dabei nicht mit.
So rechnet die Familienkasse
Zuerst ermittelt sie den Bedarf der Eltern, so wie das Jobcenter ihn beim Grundsicherungsgeld ansetzen würde: 506 € Regelbedarf je Partner, 563 € für Alleinerziehende plus Mehrbedarf, dazu ein Anteil der Wohnkosten. Dieser Anteil hängt an der Zahl der Kinder und ist im Gesetz festgelegt.
| Kinder | Paar | alleinerziehend |
|---|---|---|
| 1 | 83,11 % | 77,37 % |
| 2 | 71,10 % | 63,10 % |
| 3 | 62,13 % | 53,26 % |
| 4 | 55,16 % | 46,08 % |
| 5 und mehr | 49,61 % | 40,61 % |
Dann zieht sie vom Nettolohn die Freibeträge ab, die auch in der Grundsicherung gelten: 100 Euro, dazu 20 Prozent zwischen 100 und 520 Euro Brutto, 30 Prozent bis 1.000 Euro und 10 Prozent bis 1.500 Euro. Liegt der Rest unter dem Bedarf der Eltern, gibt es den vollen Kinderzuschlag. Jeder Euro darüber kostet 45 Cent Kinderzuschlag. Unterhalt für die Kinder zieht ebenfalls 45 Prozent ab.
Ein Beispiel mit den Zahlen aus dem Rechner: Ein Paar mit zwei Kindern verdient 2.400 Euro brutto und 1.850 Euro netto, die Warmmiete beträgt 950 Euro. Nach 378 Euro Freibetrag zählen 1.472 Euro. Der Bedarf der Eltern liegt bei 1.012 € plus 71,10 Prozent der Miete, zusammen 1.687 €. Das Einkommen liegt darunter, also gibt es für beide Kinder den vollen Betrag.
Was der Kinderzuschlag noch öffnet
Mit dem Bescheid der Familienkasse bekommst du Leistungen für Bildung und Teilhabe, etwa Schulbedarf, Mittagessen und Klassenfahrten. Die Kita ist für Familien mit Kinderzuschlag beitragsfrei. Manche Städte geben mit dem Bescheid außerdem einen Familienpass für Schwimmbad und Museum aus.
Der Zuschlag wird für sechs Monate bewilligt. Die Familienkasse rechnet mit dem Durchschnitt der letzten sechs Monate vor dem Antrag, spätere Lohnerhöhungen ändern bis zum nächsten Antrag nichts. Gezahlt wird ab dem Monat, in dem der Antrag bei der Familienkasse eingeht.