Drei Zahlen entscheiden
Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete für Haushalte, die ihren Lebensunterhalt selbst verdienen, aber bei den Wohnkosten knapp sind. Wer Bürgergeld oder Grundsicherung bekommt, erhält kein Wohngeld, dort sind die Wohnkosten schon drin. Die Wohngeldstelle setzt drei Werte in eine feste Formel: die Zahl der Haushaltsmitglieder, die Miete und das Einkommen.
Die Miete zählt nur bis zu einem Höchstbetrag. Der hängt an der Mietstufe deiner Gemeinde: I für günstige Orte, VII für München und ähnlich teure Städte. Auf die Miete schlägt die Wohngeldstelle eine feste Heizkostenentlastung auf. Nachweisen musst du dafür nichts. Beim Einkommen zieht sie pauschal je 10 Prozent ab, wenn du Steuern, Kranken- und Rentenversicherung zahlst.
| Haushalt | Stufe I | Stufe III | Stufe V | Stufe VII | Heizkosten |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 Person | 361 € | 456 € | 562 € | 677 € | 110,40 € |
| 2 Personen | 437 € | 551 € | 680 € | 820 € | 142,60 € |
| 3 Personen | 521 € | 657 € | 809 € | 975 € | 170,20 € |
| 4 Personen | 608 € | 766 € | 946 € | 1.139 € | 197,80 € |
| 5 Personen | 694 € | 875 € | 1.080 € | 1.302 € | 225,40 € |
Zum Höchstbetrag kommt eine kleine Klimakomponente für energieeffiziente Wohnungen dazu, für eine Person 19,20 Euro. Sie gilt für alle, auch in unsanierten Häusern.
Wie hoch das Einkommen sein darf
Eine feste Grenze steht nirgends im Gesetz. Sie ergibt sich aus der Formel. Allein in Mietstufe III mit einer Miete am Höchstbetrag endet der Anspruch bei etwa 2.260 Euro Bruttolohn im Monat. Zu zweit mit einem Verdiener liegt die Grenze bei rund 3.010 Euro, zu viert bei rund 5.040 Euro.
Kindergeld zählt nicht als Einkommen. Wohngeld unter 10 Euro im Monat zahlt die Wohngeldstelle nicht aus. Für eigene Wohnungen und Häuser gibt es dieselbe Rechnung als Lastenzuschuss, dann zählen Zins, Tilgung und Bewirtschaftungskosten statt der Miete.
Was sich 2027 ändern soll
Nach dem Gesetz steigt das Wohngeld alle zwei Jahre mit Mieten und Preisen, das nächste Mal am 1. Januar 2027. Das Bundeskabinett hat im Juli 2026 aber einen Entwurf beschlossen, der diese Anpassung aussetzt, die Heizkostenentlastung halbiert und die Formel für höhere Einkommen verschärft. Der Bundesrat hat im September Kritik angemeldet. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen. Bis dahin gelten die Beträge von 2025 weiter, und laufende Bescheide bleiben bis zu ihrem Ende gültig.