Sechzig Prozent von einem Rechen-Netto
Das Kurzarbeitergeld ersetzt einen Teil des Nettolohns, der durch die Kurzarbeit ausfällt. Die Arbeitsagentur nimmt dafür aber nicht dein echtes Netto. Sie bildet zwei pauschalierte Nettolöhne, einen für den Lohn ohne und einen für den Lohn mit Kurzarbeit, und zahlt 60 Prozent der Differenz. Lebt ein Kind im Haushalt, sind es 67 Prozent.
Das pauschalierte Netto ist das Brutto minus Lohnsteuer, Soli und eine feste Sozialpauschale von 20 Prozent. Kirchensteuer, Zusatzbeitrag der Krankenkasse und Freibeträge auf der Steuerkarte spielen keine Rolle. Die Steuerklasse schon: In Klasse III ist das pauschalierte Netto höher, das Kurzarbeitergeld also auch.
| Was | Wert 2026 |
|---|---|
| Leistungssatz ohne Kind | 60 % |
| Leistungssatz mit Kind | 67 % |
| Sozialversicherungspauschale | 20 % |
| Brutto höchstens berücksichtigt | 8.450 € im Monat |
| Höchstdauer bis 31.12.2026 | 24 Monate |
Was am Monatsende ankommt
Auf dem Konto landen zwei Beträge in einer Überweisung: das Netto aus den Stunden, die du noch arbeitest, und das Kurzarbeitergeld. Der Arbeitgeber zahlt beides aus und holt sich das Kurzarbeitergeld von der Arbeitsagentur zurück. Bei 50 Prozent Ausfall bleiben ohne Kind meist um die 80 Prozent des normalen Nettos.
Manche Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen verpflichten den Arbeitgeber, das Kurzarbeitergeld aufzustocken. Diese Aufstockung ist normaler Lohn und wird versteuert, anders als in den Corona-Jahren.
Die Steuer kommt später
Kurzarbeitergeld ist steuerfrei, zählt aber beim Steuersatz mit. Das Finanzamt rechnet so, als hättest du es verdient, und wendet den höheren Satz auf deinen übrigen Lohn an. Bei mehreren Monaten Kurzarbeit kommen schnell ein paar hundert Euro Nachzahlung zusammen. Leg dir etwas zurück, und gib die Steuererklärung ab, sie ist ab 410 Euro Kurzarbeitergeld im Jahr Pflicht.