Drei Jahre, drei Punkte
In den ersten Lebensjahren eines Kindes zahlt der Bund für den erziehenden Elternteil Rentenbeiträge, als hättest du durchschnittlich verdient. Jeder Monat bringt 0,0833 Entgeltpunkte. Für ein ab 1992 geborenes Kind sind es 36 Monate, also drei volle Rentenpunkte. Seit Juli 2026 ist ein Punkt 42,52 Euro Monatsrente wert.
Für Kinder, die vor 1992 geboren sind, gab es lange weniger. Seit 2019 sind es 30 Monate. Ab Januar 2027 gleicht die Mütterrente III das auf 36 Monate an, egal wann das Kind geboren ist.
| Kinder | ab 1992 geboren | vor 1992, bis 2026 | vor 1992, ab 2027 |
|---|---|---|---|
| 1 Kind | 127,56 € | 106,30 € | 127,56 € |
| 2 Kinder | 255,12 € | 212,60 € | 255,12 € |
| 3 Kinder | 382,68 € | 318,90 € | 382,68 € |
| 4 Kinder | 510,24 € | 425,20 € | 510,24 € |
Wann die Mütterrente III auf dem Konto ist
Das Gesetz gilt ab 1. Januar 2027. Die Rentenversicherung muss aber Millionen Konten umstellen und zahlt den Zuschlag erst ab 2028, rückwirkend für 2027. Wer schon Rente bekommt, muss nichts beantragen. Bestandsrenten bekommen einen halben Punkt je Kind dazu, heute rund 21,26 Euro.
Wenn du in der Zeit gearbeitet hast
Die Erziehungszeit kommt zu deinem eigenen Verdienst dazu. Wer nach einem Jahr Elternzeit wieder in Teilzeit einsteigt, sammelt also doppelt. Die Grenze ist die Beitragsbemessungsgrenze: Gehalt und Erziehungszeit zusammen bringen höchstens so viele Punkte wie ein Verdienst an dieser Grenze. Das betrifft nur sehr gute Gehälter.
Bis zum zehnten Geburtstag läuft außerdem die Berücksichtigungszeit. Sie bringt selbst keine Rente, zählt aber für die Wartezeit von 35 und 45 Jahren und kann niedrige Verdienste in dieser Zeit aufwerten.
Haben beide Eltern erzogen, bekommt die Zeit ohne Erklärung die Mutter. Soll der Vater sie haben, gebt ihr eine gemeinsame Erklärung bei der Rentenversicherung ab, am besten gleich nach der Geburt.