Mindestunterhalt minus Kindergeld
Zahlt der andere Elternteil keinen Unterhalt, zu wenig oder unregelmäßig, streckt das Jugendamt ihn vor. Die Höhe hängt allein am Alter des Kindes. Das Jugendamt zahlt den gesetzlichen Mindestunterhalt, abzüglich des vollen Kindergelds. Dein eigenes Einkommen spielt bis zum zwölften Geburtstag keine Rolle.
| Alter | Mindestunterhalt | minus Kindergeld | Unterhaltsvorschuss |
|---|---|---|---|
| 0 bis 5 Jahre | 486 € | 259 € | 227 € |
| 6 bis 11 Jahre | 558 € | 259 € | 299 € |
| 12 bis 17 Jahre | 653 € | 259 € | 394 € |
Zahlt der andere Elternteil einen Teil, zieht das Jugendamt ihn ab. Auch Waisenbezüge zählen, wenn ein Elternteil gestorben ist. Der Anspruch des Kindes gegen den Unterhaltspflichtigen geht auf das Land über, das Jugendamt treibt das Geld dann selbst ein.
Ab 12 Jahren gelten Zusatzbedingungen
Für Kinder von 12 bis 17 zahlt das Jugendamt nur, wenn das Kind keine Grundsicherung bezieht oder du selbst mindestens 600 Euro brutto im Monat verdienst. Kindergeld und Unterhalt zählen dabei nicht mit. Wer knapp darunter liegt, kann mit ein paar Stunden mehr Arbeit den Unterhaltsvorschuss sichern.
Den Unterhaltsvorschuss gibt es nicht, wenn du mit dem anderen Elternteil oder einem neuen Ehepartner zusammenlebst. Ein neuer Lebensgefährte ohne Trauschein schadet nicht.