Der Zeitpunkt entscheidet über den Preis
Glasfaseranbieter bauen erst, wenn genug Haushalte zusagen. In dieser Vorvermarktung verlegen sie den Anschluss bis ins Haus meist kostenlos, wenn du einen Tarif buchst. Wer die Frist verpasst, zahlt später selbst, und das kann vierstellig werden. Beim Ausbau teilen sich viele Häuser den Tiefbau, beim Einzelanschluss trägst du ihn allein.
| Anschluss für ein Einfamilienhaus | Preis |
|---|---|
| In der Ausbauphase mit Vertrag | meist kostenlos |
| Nachträglich bei der Telekom | 800 bis 1.000 € |
| Nachträglich bei Deutsche Glasfaser | im Schnitt 1.500 € |
| Nachträglich, anderer Anbieter | 800 bis 3.400 € |
Im Standard stecken meist rund 20 Meter Leitung auf dem Grundstück, der Hausübergabepunkt im Keller, die Glasfaserdose und das Anschlussgerät. Jeder weitere Meter kostet extra, Pflaster und Asphalt wieder herzustellen ist teurer als Rasen. Liegt in deinem Ort gar kein Netz, verlangt die Telekom für einen Einzelausbau im Schnitt rund 20.000 €.
Mieter: das Bereitstellungsentgelt
Baut ein Anbieter die Glasfaser bis in jede Wohnung eines Mehrfamilienhauses, darf er vom Eigentümer ein Bereitstellungsentgelt verlangen. Der Vermieter legt es über die Betriebskosten auf die Mieter um. § 72 TKG setzt Grenzen: höchstens 60 € im Jahr und 540 € insgesamt je Wohnung, fünf Jahre lang, zur Refinanzierung bis zu neun Jahre.
Kostet der Ausbau mehr als 300 € je Wohnung, muss der Betreiber das begründen. Mieter zahlen solche aufwändigen Maßnahmen nach § 556 BGB nur, wenn der Vermieter vorher möglichst drei Angebote eingeholt und das wirtschaftlichste gewählt hat. Umlegen darf er das Entgelt nur, wenn du deinen Internetanbieter über den Anschluss frei wählen kannst.
Eigenleistung und Steuer
Einige Netzbetreiber lassen dich den Graben auf dem eigenen Grundstück selbst ausheben und ein Leerrohr legen. Das spart Tiefbau, aber nur, wenn Tiefe und Rohr den Vorgaben entsprechen. Für die Arbeitskosten auf der Rechnung gibt es den Handwerkerbonus: 20 Prozent, bis 1.200 € im Jahr. Lass dir Arbeit und Material getrennt ausweisen.