Wo die Pflicht gilt
Die Rauchmelderpflicht steht in den Bauordnungen der Länder, und sie ist überall ähnlich. Schlafzimmer, Kinderzimmer und die Flure, über die man aus diesen Räumen nach draußen flüchtet, brauchen einen Melder. Berlin und Brandenburg gehen weiter und verlangen ihn in allen Aufenthaltsräumen außer der Küche.
Seit Anfang 2024 gilt das auch für jede bestehende Wohnung. Der Melder gehört an die Decke, möglichst in die Raummitte und mindestens 50 Zentimeter von Wänden und Lampen entfernt, so empfehlen es die Hersteller.
Mehr als die Pflicht
Ein Feuer kann auch im Wohnzimmer ausbrechen, an einem Ladegerät oder einer Kerze. Wer auch dort einen Melder anbringt, hört den Alarm früher. Die empfohlene Zahl zeigt der Rechner mit. In Häusern mit mehreren Etagen gehört mindestens ein Melder in jedes Stockwerk.
Melder mit fest eingebauter Lithiumbatterie halten zehn Jahre, danach tauschst du das ganze Gerät. Das spart den nächtlichen Batteriewechsel.
Wer anbringt und wer prüft
Einbauen muss in fast allen Ländern der Eigentümer, bei Mietwohnungen also der Vermieter. Die jährliche Prüfung regelt jedes Land anders. Viele Vermieter beauftragen dafür eine Firma und legen die Kosten über die Nebenkosten um.