Beim Kauf: Halbe-halbe
Seit dem 23. Dezember 2020 regeln die §§ 656a bis 656d BGB, wer den Makler bezahlt, wenn eine Privatperson eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus kauft. Der Käufer zahlt nie mehr als der Verkäufer. Beauftragen beide den Makler, teilen sie sich die Provision zu gleichen Teilen. Hat nur der Verkäufer ihn beauftragt, darf er höchstens die Hälfte an den Käufer weitergeben, und fällig wird dieser Anteil erst, wenn der Verkäufer seinen Teil nachweislich gezahlt hat. Der Maklervertrag braucht Textform, eine E-Mail genügt, ein Handschlag nicht.
Wie hoch die Provision ist, sagt das Gesetz nicht. Es haben sich regionale Sätze eingespielt, die meist mit Umsatzsteuer angegeben werden.
| Bundesland | gesamt | Käufer | bei 400.000 € |
|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | 7,14 % | 3,57 % | 14.280 € |
| Bayern | 7,14 % | 3,57 % | 14.280 € |
| Berlin | 7,14 % | 3,57 % | 14.280 € |
| Brandenburg | 7,14 % | 3,57 % | 14.280 € |
| Bremen | 5,95 % | 2,975 % | 11.900 € |
| Hamburg | 6,25 % | 3,125 % | 12.500 € |
| Hessen | 5,95 % | 2,975 % | 11.900 € |
| Mecklenburg-Vorpommern | 5,95 % | 2,975 % | 11.900 € |
| Niedersachsen | 7,14 % | 3,57 % | 14.280 € |
| Nordrhein-Westfalen | 7,14 % | 3,57 % | 14.280 € |
| Rheinland-Pfalz | 7,14 % | 3,57 % | 14.280 € |
| Saarland | 7,14 % | 3,57 % | 14.280 € |
| Sachsen | 7,14 % | 3,57 % | 14.280 € |
| Sachsen-Anhalt | 7,14 % | 3,57 % | 14.280 € |
| Schleswig-Holstein | 7,14 % | 3,57 % | 14.280 € |
| Thüringen | 7,14 % | 3,57 % | 14.280 € |
In Niedersachsen schwanken die Sätze regional stark, dort sind auch 4,76 bis 5,95 Prozent gesamt üblich. Mehrfamilienhäuser, Grundstücke und Gewerbeimmobilien fallen nicht unter die Teilungsregel, dort kann die Provision auch ganz beim Käufer liegen.
Die Provision gehört zu den Kaufnebenkosten, zusammen mit Grunderwerbsteuer, Notar und Grundbuch. Was insgesamt zum Kaufpreis dazukommt, rechnet der Kaufnebenkostenrechner aus. Auf die Provision fällt keine Grunderwerbsteuer an.
Bei Miete: Wer bestellt, zahlt
Seit dem 1. Juni 2015 gilt bei Mietwohnungen das Bestellerprinzip. Beauftragt der Vermieter einen Makler, um die Wohnung zu vermieten, zahlt er ihn auch. Das ist der Normalfall bei Anzeigen im Internet. Von dir als Mieter darf der Makler nur Geld verlangen, wenn du ihn in Textform beauftragt hast und er die Wohnung ausschließlich für dich gesucht hat.
Auch dann ist die Provision gedeckelt: höchstens 2 Nettokaltmieten plus Umsatzsteuer, bei 900 Euro Kaltmiete also 2.142,00 €. Verlangt ein Makler von dir Geld für eine Wohnung, die er ohnehin im Angebot hatte, kannst du es zurückfordern.
Verhandeln lohnt sich
Gerade in Regionen mit wenig Nachfrage lassen Makler über die Provision mit sich reden. Weil der Käuferanteil an den Verkäuferanteil gebunden ist, sinkt er mit, wenn der Verkäufer einen niedrigeren Satz aushandelt. Frag im Zweifel, was im Vertrag mit dem Verkäufer steht.