Zwei Gebühren auf das gemeinsame Vermögen
Ein Ehevertrag muss vor dem Notar geschlossen werden, beide Partner gleichzeitig. Was das kostet, regelt das Gerichts- und Notarkostengesetz. Der Notar nimmt zwei volle Gebühren nach Tabelle B, gerechnet auf das Vermögen beider Partner. Schulden zieht er bei jedem ab, höchstens bis zur Hälfte seines Vermögens. Die Gebühr liegt immer bei mindestens 120 Euro.
Beratung, Entwurf und alle Änderungen bis zur Unterschrift sind in der Gebühr enthalten. Dazu kommen eine kleine Pauschale und Umsatzsteuer.
| Vermögen beider | Gebühr netto | Ehevertrag gesamt | mit Erbvertrag |
|---|---|---|---|
| 25.000 € | 230 € | 298 € | 442 € |
| 50.000 € | 330 € | 417 € | 699 € |
| 100.000 € | 546 € | 674 € | 1.084 € |
| 250.000 € | 1.070 € | 1.297 € | 2.274 € |
| 500.000 € | 1.870 € | 2.249 € | 4.178 € |
| 1.000.000 € | 3.470 € | 4.153 € | 7.986 € |
Wenn nur ein Teil geregelt wird
Manche Paare wollen nicht gleich Gütertrennung, sondern nur eine Firma, eine Praxis oder ein geerbtes Haus aus dem Zugewinn herausnehmen. Dann zählt nur der Wert dieser Dinge, nicht das ganze Vermögen, und der Vertrag wird günstiger. Für Vermögen, das erst später kommt, etwa ein erwartetes Erbe, setzt das Gesetz 30 Prozent des Werts an, wenn es im Vertrag genau bezeichnet ist.
Oft kommt ein Erbvertrag in dieselbe Urkunde. Sein Wert wird dazugerechnet, es bleibt aber bei einer Gebühr aus der Summe. Für jeden Partner fällt dann noch die Meldung ans Testamentsregister an.