Ein Recht aus dem Land, nicht vom Bund
Bildungsurlaub regeln die Länder, jedes mit eigenem Gesetz und eigenem Namen: Bildungszeit, Bildungsfreistellung, Arbeitnehmerweiterbildung. In fast allen Ländern sind es fünf Arbeitstage im Jahr bei vollem Gehalt, zusätzlich zum Erholungsurlaub. Bayern hat kein solches Gesetz. Sachsen führt 2027 die Qualifizierungszeit ein.
Es zählt das Land, in dem du arbeitest. Wer in Mannheim wohnt und in Ludwigshafen arbeitet, fällt unter Rheinland-Pfalz. Teilzeitkräfte bekommen den Anspruch anteilig nach ihren Arbeitstagen.
| Land | je Jahr | in zwei Jahren | Hinweis |
|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | 5 Tage | 10 Tage | nach zwölf Monaten im Betrieb |
| Bayern | keiner | kein Landesgesetz | |
| Berlin | 5 Tage | 10 Tage | unter 25 Jahren zehn Tage je Jahr |
| Brandenburg | 5 Tage | 10 Tage | zehn Tage in zwei Jahren |
| Bremen | 5 Tage | 10 Tage | zehn Tage in zwei Jahren |
| Hamburg | 5 Tage | 10 Tage | zehn Tage in zwei Jahren |
| Hessen | 5 Tage | 10 Tage | auf zwei Jahre zusammenlegbar |
| Mecklenburg-Vorpommern | 5 Tage | 10 Tage | |
| Niedersachsen | 5 Tage | 10 Tage | auf zwei Jahre zusammenlegbar |
| Nordrhein-Westfalen | 5 Tage | 10 Tage | auf zwei Jahre zusammenlegbar |
| Rheinland-Pfalz | 5 Tage | 10 Tage | zehn Tage in zwei Jahren |
| Saarland | 6 Tage | 12 Tage | die Hälfte bringst du aus freier Zeit ein |
| Sachsen | keiner | ab 1. Januar 2027 drei Tage je Jahr | |
| Sachsen-Anhalt | 5 Tage | 10 Tage | auf zwei Jahre zusammenlegbar |
| Schleswig-Holstein | 5 Tage | 10 Tage | |
| Thüringen | 5 Tage | 10 Tage |
Welche Kurse zählen
Der Kurs muss in deinem Land als Bildungsurlaub anerkannt sein. Die Veranstalter geben das an, mit Anerkennungsnummer. Erlaubt sind berufliche Weiterbildung und politische Bildung, in vielen Ländern auch Sprachkurse, Gesundheitskurse mit Bezug zur Arbeit oder ehrenamtliche Qualifizierung. Ein Yogakurs auf Bali geht nur, wenn er ausdrücklich anerkannt ist.
Den Antrag stellst du meist sechs bis acht Wochen vor Beginn, je nach Land. Der Arbeitgeber darf nur aus betrieblichen Gründen ablehnen oder verschieben. Die Kurskosten zahlst du selbst, kannst sie aber oft als Werbungskosten absetzen.