32 Stunden im Schnitt des Monats
§ 15 BEEG erlaubt dir, während der Elternzeit bis zu 32 Wochenstunden zu arbeiten. Gerechnet wird im Schnitt des Monats. Einzelne Wochen dürfen länger sein: Wer in einer Woche 40 Stunden arbeitet und in der nächsten 24, bleibt im Rahmen.
Für Kinder, die vor September 2021 geboren wurden, lag die Grenze noch bei 30 Stunden. Die Grenze gilt für jede Erwerbstätigkeit zusammen, also auch für einen Nebenjob oder eine selbstständige Arbeit.
Anspruch auf Teilzeit oder nur mit Zustimmung
Beim eigenen Arbeitgeber kannst du Teilzeit verlangen, wenn vier Bedingungen erfüllt sind. Der Betrieb hat mehr als 15 Beschäftigte, du bist länger als sechs Monate dabei, die Teilzeit dauert mindestens zwei Monate, und sie liegt zwischen 15 und 32 Wochenstunden. Ablehnen darf der Arbeitgeber dann nur aus dringenden betrieblichen Gründen.
Bis zum dritten Geburtstag muss der Antrag 7 Wochen vor dem Start beim Arbeitgeber sein. Danach sind es 13 Wochen. Antwortet der Arbeitgeber nicht rechtzeitig schriftlich, gilt die Teilzeit als genehmigt, und zwar so, wie du sie beantragt hast.
| Regel | bis 3. Geburtstag | 3. bis 8. Geburtstag |
|---|---|---|
| Antrag vor Beginn | 7 Wochen | 13 Wochen |
| Ablehnung spätestens | vier Wochen nach Antrag | acht Wochen nach Antrag |
| Arbeitszeit | 15 bis 32 Wochenstunden | 15 bis 32 Wochenstunden |
Teilzeit und Elterngeld
Arbeitest du in Teilzeit und bekommst gleichzeitig Elterngeld, wird dein neues Einkommen angerechnet. Beim Basiselterngeld schrumpft der Betrag dann spürbar. ElterngeldPlus ist genau für diesen Fall gedacht: Es läuft doppelt so lange, halb so hoch, und die Teilzeit frisst weniger davon weg.