Ein Satz für alle Entgeltgruppen
Früher hing der Prozentsatz an der Entgeltgruppe. Wer mehr verdiente, bekam einen kleineren Anteil. Seit 2026 gilt im TVöD VKA für alle Entgeltgruppen derselbe Satz von 85 Prozent. Nur in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen liegen die Entgeltgruppen 1 bis 8 mit 90 Prozent darüber.
| Entgeltgruppe | bis 2025 | ab 2026 |
|---|---|---|
| EG 1 bis 8 | 84,51 % | 85 % |
| EG 1 bis 8, Krankenhaus und Pflege | 84,51 % | 90 % |
| EG 9a bis 12 | 70,28 % | 85 % |
| EG 13 bis 15 | 51,78 % | 85 % |
Für den Bund und für die Länder (TV-L) gelten eigene Sätze. Wähl im Rechner dann „anderer Satz“ und trag den Prozentwert aus deinem Tarifvertrag ein.
Juli bis September zählt
Grundlage ist nicht das Novembergehalt. Der Tarifvertrag nimmt den Durchschnitt aus Juli, August und September. Bezahlte Überstunden und Leistungsprämien bleiben dabei außen vor. Bei 3.800 Euro im Schnitt und 85 Prozent sind das 3.230,00 Euro brutto.
Steigst du erst im Herbst ein, nimmt der Tarifvertrag den ersten vollen Monat. Wichtiger ist der Stichtag. Nur wer am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis steht, bekommt überhaupt etwas. Wer zum 30. November kündigt, geht leer aus.
Wann ein Zwölftel wegfällt
Für jeden Monat ganz ohne Entgelt zieht der Arbeitgeber ein Zwölftel ab. Typisch sind ein Sabbatical, ein später Einstieg im Jahr oder eine lange Krankheit, bei der nach sechs Wochen nur noch Krankengeld fließt. Mutterschutz kürzt nicht. Elternzeit auch nicht, solange sie im Geburtsjahr des Kindes liegt.
Seit 2026 darf ein Teil der Zahlung auf Wunsch in freie Tage getauscht werden. Wie viel das ist und bis wann du es beantragen musst, regelt der Tarifvertrag. Frag die Personalstelle, bevor du rechnest.