Je jünger, desto mehr Urlaub
Für Azubis unter 18 gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz. Es staffelt den Urlaub nach Alter. Es zählt dein Alter zu Beginn des Kalenderjahres, nicht der Geburtstag mitten im Jahr. Wer am 1. Januar 17 ist, bekommt 25 Werktage, auch wenn er im Februar volljährig wird.
| Alter am 1. Januar | gesetzlich | bei fünf Arbeitstagen |
|---|---|---|
| unter 16 | 30 Werktage | 25 Tage |
| unter 17 | 27 Werktage | 22,5 Tage |
| unter 18 | 25 Werktage | 20,8 Tage |
| 18 und älter | 24 Werktage | 20 Tage |
Das Gesetz rechnet in Werktagen, also mit sechs Tagen pro Woche, Samstag eingeschlossen. Für eine Fünftagewoche teilst du durch sechs und nimmst mal fünf. Aus 27 Werktagen werden so 22,5 Arbeitstage. Viele Tarifverträge geben Azubis ohnehin 30 Tage, dann gilt der höhere Wert.
Urlaub und Berufsschule
Der Urlaub soll in die Berufsschulferien fallen. Das ist eine Sollvorschrift, der Betrieb muss dir also gute Gründe nennen, wenn er Urlaub in der Schulzeit genehmigt. Liegt dein Urlaub doch in der Schulzeit und du gehst an einem Berufsschultag zur Schule, bekommst du dafür einen Urlaubstag zurück.
Unabhängig von der Probezeit gilt wie bei allen Beschäftigten eine Wartezeit von sechs Monaten, bevor der volle Jahresurlaub entsteht. Beginnt die Ausbildung am 1. August, hast du im ersten Jahr für fünf Monate je ein Zwölftel. Ende Januar ist die Wartezeit erfüllt, ab dann steht dir im neuen Jahr der volle Urlaub zu.