Der Monat des Rentenbeginns zählt
Eine Altersrente beginnt immer am Ersten eines Monats. Dein Arbeitsverhältnis endet also am letzten Tag des Vormonats. Und für den Urlaub kommt es nur darauf an, ob dieser letzte Tag in der ersten oder der zweiten Jahreshälfte liegt.
Endet der Job bis zum 30. Juni, gibt es für jeden vollen Monat ein Zwölftel des Jahresurlaubs. Endet er am 31. Juli oder später, gehört dir der volle gesetzliche Urlaub, bei fünf Arbeitstagen pro Woche 20 Tage. Den Mehrurlaub darüber kann der Vertrag anteilig kürzen. Steht dazu nichts drin, bekommst du auch ihn voll.
| Rentenbeginn | gearbeitet im Jahr | Urlaub bei 30 Tagen, ohne Kürzungsklausel |
|---|---|---|
| 1. April | 3 Monate | 8 Tage |
| 1. Juni | 5 Monate | 13 Tage |
| 1. Juli | 6 Monate | 15 Tage |
| 1. August | 7 Monate | 30 Tage |
| 1. Oktober | 9 Monate | 30 Tage |
| 1. Dezember | 11 Monate | 30 Tage |
Juli oder August
Der Unterschied zwischen einem Rentenbeginn am 1. Juli und am 1. August ist groß. Im ersten Fall gehst du am 30. Juni, bekommst sechs Zwölftel und damit bei 30 Tagen nur 15. Im zweiten Fall arbeitest du einen Monat länger und hast den vollen Jahresurlaub. Wer ohnehin flexibel ist, verschiebt den Rentenbeginn deshalb manchmal um einen Monat und nimmt im Juli dann Urlaub.
Kannst du die Tage nicht mehr nehmen, zahlt der Arbeitgeber sie aus. Ein Tag ist dann so viel wert wie dein Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen, geteilt durch die Arbeitstage in dieser Zeit. Steuern und Beiträge gehen ab. Auf die Altersrente wird die Abgeltung nicht angerechnet.