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Wie viel Urlaub steht mir im Jahr des Renteneintritts zu?

Der Rentenbescheid ist da, Rentenbeginn 1. Juli. Im Büro wird schon der Abschied geplant. Und im Urlaubsplaner stehen für dieses Jahr noch 30 Tage, die du gern vorher nehmen würdest. Gehören dir die alle?

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Kürzt der Vertrag den Mehrurlaub anteilig?
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für den Wert offener Tage
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Urlaub im letzten Jahr

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    Voreingestellte Werte: Stand September 2026. Werte und Quellen

    Der Monat des Rentenbeginns zählt

    Eine Altersrente beginnt immer am Ersten eines Monats. Dein Arbeitsverhältnis endet also am letzten Tag des Vormonats. Und für den Urlaub kommt es nur darauf an, ob dieser letzte Tag in der ersten oder der zweiten Jahreshälfte liegt.

    Endet der Job bis zum 30. Juni, gibt es für jeden vollen Monat ein Zwölftel des Jahresurlaubs. Endet er am 31. Juli oder später, gehört dir der volle gesetzliche Urlaub, bei fünf Arbeitstagen pro Woche 20 Tage. Den Mehrurlaub darüber kann der Vertrag anteilig kürzen. Steht dazu nichts drin, bekommst du auch ihn voll.

    Urlaub im Jahr des Renteneintritts
    Rentenbeginngearbeitet im JahrUrlaub bei 30 Tagen, ohne Kürzungsklausel
    1. April3 Monate8 Tage
    1. Juni5 Monate13 Tage
    1. Juli6 Monate15 Tage
    1. August7 Monate30 Tage
    1. Oktober9 Monate30 Tage
    1. Dezember11 Monate30 Tage

    Juli oder August

    Der Unterschied zwischen einem Rentenbeginn am 1. Juli und am 1. August ist groß. Im ersten Fall gehst du am 30. Juni, bekommst sechs Zwölftel und damit bei 30 Tagen nur 15. Im zweiten Fall arbeitest du einen Monat länger und hast den vollen Jahresurlaub. Wer ohnehin flexibel ist, verschiebt den Rentenbeginn deshalb manchmal um einen Monat und nimmt im Juli dann Urlaub.

    Kannst du die Tage nicht mehr nehmen, zahlt der Arbeitgeber sie aus. Ein Tag ist dann so viel wert wie dein Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen, geteilt durch die Arbeitstage in dieser Zeit. Steuern und Beiträge gehen ab. Auf die Altersrente wird die Abgeltung nicht angerechnet.

    Häufige Fragen

    Wie viel Urlaub habe ich, wenn meine Rente am 1. Juli beginnt?

    Bei einem Rentenbeginn am 1. Juli endet das Arbeitsverhältnis am 30. Juni und damit in der ersten Jahreshälfte. Dann gibt es nach dem Bundesurlaubsgesetz nur sechs Zwölftel des Jahresurlaubs, bei 30 Tagen also 15 Tage.

    Wird Resturlaub beim Renteneintritt ausgezahlt?

    Ja, wenn du die Tage bis zum letzten Arbeitstag nicht mehr nehmen konntest. Der Arbeitgeber muss sie dann abgelten. Die Abgeltung ist Arbeitslohn und wird versteuert, sie mindert die Altersrente aber nicht.

    Muss ich zu viel genommenen Urlaub vor der Rente zurückzahlen?

    Nein. Hast du im Frühjahr schon mehr Urlaub genommen, als dir im Jahr des Ausscheidens anteilig zusteht, darf der Arbeitgeber das bezahlte Urlaubsentgelt nicht zurückfordern.