Kein Gesetz, nur Tarif und Vertrag
Das Bundesurlaubsgesetz kennt nur das Urlaubsentgelt, also dein normales Gehalt während des Urlaubs. Urlaubsgeld ist ein Extra. Nach einer Befragung des WSI bekommen es 73 Prozent der Beschäftigten mit Tarifvertrag, aber nur 35 Prozent ohne. Über alle Betriebe der Privatwirtschaft sind es 44 Prozent.
Die Tarifverträge rechnen auf drei Arten. In der Metallindustrie gibt es für jeden Urlaubstag die Hälfte des Tagesverdienstes obendrauf. Andere zahlen einen Anteil vom Monatsgehalt, die Chemie zahlt 40 Euro je Urlaubstag, der Großhandel einen festen Betrag.
| Branche | Regel | mittlere Gruppe 2026 |
|---|---|---|
| Metallindustrie Baden-Württemberg | 50 % des Urlaubsentgelts | 2.554 € |
| Metallindustrie Sachsen | 50 % des Urlaubsentgelts | 2.268 € |
| Kfz-Gewerbe NRW | 50 % des Urlaubsentgelts | 2.341 € |
| Holz und Kunststoff Westfalen-Lippe, Angestellte | 56 % des Urlaubsentgelts | 2.904 € |
| Druckindustrie NRW | 50 % des Tagesverdienstes je Urlaubstag | 2.211 € |
| Versicherungsgewerbe | 50 % eines Monatsentgelts | 1.850 € |
| Bauhauptgewerbe West, Arbeiter | 25 % des Urlaubsentgelts | 1.626,91 € |
| Einzelhandel NRW | 50 % der Endstufe Verkäufer | 1.610 € |
| Chemische Industrie | 40 € je Urlaubstag | 1.200 € |
| Gebäudereinigung | 1,85 Tarifstundenlöhne je Urlaubstag | 1.076,15 € |
| Textilindustrie Westfalen und Osnabrück | fester Betrag | 939 € |
| Großhandel NRW | fester Betrag | 643,55 € |
| Deutsche Bahn | fester Betrag | 592,64 € |
| Hotel und Gaststätten Bayern | fester Betrag | 240 € |
| Landwirtschaft Bayern | 7,50 € je Urlaubstag | 210 € |
| Bankgewerbe | kein tarifliches Urlaubsgeld | keins |
| Öffentlicher Dienst | in der Jahressonderzahlung enthalten | keins |
Wie die Metall-Regel rechnet
Das Urlaubsentgelt je Tag ist dein Monatsbrutto mal drei, geteilt durch 13 Wochen und durch deine Arbeitstage pro Woche. Bei 3.700 Euro und fünf Tagen sind das 170,77 Euro. Davon die Hälfte, mal 30 Urlaubstage, ergibt 2.561,54 Euro. Das sind gut zwei Drittel eines Monatsgehalts.
Teilzeitkräfte bekommen ihr Urlaubsgeld anteilig, weil schon das Gehalt kleiner ist. Gezahlt wird meist mit dem Junigehalt oder zusammen mit dem Urlaub. Im öffentlichen Dienst gibt es kein eigenes Urlaubsgeld mehr, es steckt seit 2005 in der Jahressonderzahlung im November.