Anhänger und Wohnwagen: je 200 kg ein fester Satz
Für Anhänger kennt das Gesetz nur eine Größe: das zulässige Gesamtgewicht. Je angefangene 200 kg werden 7,46 € fällig. Mehr als 373,24 € im Jahr zahlst du für keinen Anhänger. Das gilt für den Kastenanhänger genauso wie für den Wohnwagen, den Pferdeanhänger oder den Bootstrailer.
Achte auf „angefangen“. Ein Anhänger mit 750 kg landet in der vierten Stufe, einer mit 800 kg auch. Ab 801 kg beginnt die fünfte.
| Gesamtgewicht | Steuer im Jahr |
|---|---|
| 750 kg | 29,84 € |
| 1.000 kg | 37,30 € |
| 1.300 kg | 52,22 € |
| 1.500 kg | 59,68 € |
| 2.000 kg | 74,60 € |
| 2.500 kg | 96,98 € |
| 3.500 kg | 134,28 € |
Wohnmobil: Gewicht und Schadstoffklasse
Wohnmobile haben eine eigene Regel. Bis 2.000 kg kostet jede angefangene 200-kg-Stufe mit Schadstoffklasse S 4 16 €, mit S 1 bis S 3 24 €. Darüber sind es für beide 10 € je 200 kg. Die Steuer endet bei 800 € oder 1.000 €.
Ohne Schadstoffklasse wird es teuer: 40 € je 200 kg bis 2.000 kg, und eine Obergrenze gibt es dann auch nicht mehr, egal wie schwer das Fahrzeug ist. Ein typisches Wohnmobil mit 3,5 Tonnen und Euro 6 kostet 240 € im Jahr. Hubraum und CO₂ spielen beim Wohnmobil keine Rolle, anders als beim Auto.
Saisonkennzeichen und Abmeldung
Fährst du den Wohnwagen nur im Sommer, lohnt das Saisonkennzeichen. Die Steuer läuft dann nur für die Monate im Zeitraum auf dem Kennzeichen. Die Versicherung wird meist auch günstiger.
Der Rechner teilt die Jahressteuer nach Monaten. Das Hauptzollamt rechnet tagegenau, die Abweichung bleibt bei ein paar Cent.