Halb so viel frei wie ein Kind
Enkel gehören zur günstigsten Steuerklasse I, haben aber nur halb so viel Freibetrag wie Kinder. Jedes Enkelkind bekommt von jedem Großelternteil 200.000 Euro steuerfrei. Beide Großeltern zusammen können also 400.000 Euro weitergeben, die Großeltern der anderen Seite noch einmal so viel.
Ist die Mutter oder der Vater des Enkels schon gestorben, rückt das Enkelkind an deren Stelle. Dann gilt der volle Kinderfreibetrag von 400.000 Euro.
| Erbe von einem Großelternteil | Steuer, Eltern leben | Steuer, Elternteil verstorben |
|---|---|---|
| 100.000 € | 0 € | 0 € |
| 200.000 € | 0 € | 0 € |
| 300.000 € | 11.000 € | 0 € |
| 500.000 € | 33.000 € | 11.000 € |
| 800.000 € | 90.000 € | 60.000 € |
Eine Generation überspringen
Geht das Vermögen erst an die Kinder und später an die Enkel, fällt die Steuer unter Umständen zweimal an. Wer den Kindern selbst genug hinterlässt, kann einen Teil direkt an die Enkel geben. Das nutzt einen weiteren Freibetrag und spart eine Runde Erbschaftsteuer.
Noch mehr Spielraum bringen Schenkungen zu Lebzeiten. Der Freibetrag gilt alle zehn Jahre neu, wer früh schenkt, kann ihn mehrmals nutzen. Beim Erben kommen in Klasse I Hausrat bis 41.000 Euro und weitere bewegliche Gegenstände bis 12.000 Euro steuerfrei dazu.