Die Hälfte ist die Grenze
Für den ganzen Euroraum gilt eine Regel der Europäischen Zentralbank. Legst du mehr als die Hälfte eines Scheins vor, bekommst du den vollen Wert. Bei der Hälfte oder weniger gibt es nur Ersatz, wenn du nachweist, dass der Rest nicht mehr existiert. Ein Nachweis sind zum Beispiel die Aschereste eines verbrannten Portemonnaies oder die Bestätigung einer Versicherung.
Die Regel verhindert Tricks mit halben Scheinen. Deshalb zählt auch, dass die Teile zu einem einzigen Schein gehören. Zwei halbe Fünfziger mit verschiedenen Seriennummern sind zwei halbe Scheine, keine ganze.
Was die Bundesbank ersetzt
- zerrissene und geklebte Scheine
- verwaschene, verblichene oder verschmutzte Scheine
- angebrannte oder verkohlte Scheine, solange die Reste zuzuordnen sind
- von Schimmel oder Nagern beschädigte Scheine
Scheine, die durch Farbe aus einem gesicherten Geldkoffer oder Automaten verfärbt sind, ersetzt die Bundesbank nur, wenn du erklären kannst, wie sie in deinen Besitz kamen. Sie könnten aus einem Überfall stammen.
So tauschst du um
Geh mit den Resten zu einer Filiale der Bundesbank. Der Umtausch kostet nichts. Leicht beschädigte Scheine tauscht die Kasse sofort, stark beschädigte schickt sie an das Analysezentrum in Mainz. Dann bekommst du das Geld später überwiesen. Beschädigte Münzen ersetzt die Bundesbank ebenfalls, wenn sie noch zu erkennen sind.