Kunden: 50 Euro im Jahr, die Pauschsteuer zählt mit
Seit 2024 sind Geschenke an Geschäftsfreunde bis 50 Euro je Empfänger und Jahr als Betriebsausgabe absetzbar, vorher waren es 35 Euro. Die Grenze gilt für alle Geschenke an dieselbe Person im Jahr zusammen. Wird sie nur um einen Euro überschritten, ist das ganze Geschenk nicht mehr absetzbar.
Übernimmst du für den Kunden die Steuer, zahlst du 30 Prozent Pauschsteuer auf den Bruttowert, dazu Soli. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass diese Steuer selbst ein Geschenk ist. Ein Wein für 40 Euro netto kommt mit Pauschsteuer deshalb schon über die Grenze.
Ohne Vorsteuerabzug, etwa als Kleinunternehmer, zählt der Bruttopreis. Streuwerbeartikel bis 10 Euro wie Kalender oder Kugelschreiber sind von allem ausgenommen.
Mitarbeiter: Anlass oder Monatsgrenze
Zum Geburtstag, zur Hochzeit oder zur Geburt eines Kindes darfst du einem Mitarbeiter ein Sachgeschenk bis 60 Euro brutto machen, steuer- und beitragsfrei. Ohne Anlass bleiben Sachbezüge bis 50 Euro im Monat frei. Geld zählt nie dazu, auch kein Gutschein, den man sich bar auszahlen lassen kann.
Für Weihnachtsgeschenke an die ganze Belegschaft gilt die Monatsgrenze, oder du zahlst die Pauschsteuer. Bei einer Weihnachtsfeier gelten wieder eigene Regeln.