Bedarf minus Rente
Die Grundsicherung im Alter rechnet wie das Grundsicherungsgeld jüngerer Menschen, nur zahlt sie das Sozialamt. Der Regelbedarf ist derselbe, 563 Euro für Alleinstehende, dazu kommen Miete und Heizung. Davon zieht das Amt die Rente ab. Wer lange gearbeitet hat, behält aber einen Teil der Rente zusätzlich.
Mit einer Rente von 900 Euro, 33 Jahren Grundrentenzeiten und 550 Euro Warmmiete bleiben 281,50 Euro frei. Das Sozialamt zahlt dann rund 495 Euro im Monat dazu.
Freibeträge für lange Versicherte und Zusatzrenten
Für mindestens 33 Jahre mit Pflichtbeiträgen aus Arbeit, Kindererziehung oder Pflege gibt es einen Freibetrag auf die gesetzliche Rente. Frei bleiben 100 Euro und 30 Prozent des Rests, höchstens die Hälfte des Regelbedarfs, 2026 also 281,50 Euro.
| Rente im Monat | bleibt frei |
|---|---|
| 100 € | 100,00 € |
| 300 € | 160,00 € |
| 500 € | 220,00 € |
| 700 € | 280,00 € |
| 900 € | 281,50 € |
Dieselbe Rechnung gilt gesondert für eine Betriebsrente, eine Riester- oder eine Rüruprente. Beide Freibeträge können zusammenkommen. Wer im Alter noch jobbt, behält 30 Prozent des Lohns, ebenfalls bis zur Hälfte des Regelbedarfs.
Mehrbedarf und Vermögen
Mit einem Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen G oder aG gibt es 17 Prozent des Regelbedarfs extra. Vermögen bis 10.000 Euro pro Person bleibt geschützt, ebenso eine angemessene selbst genutzte Wohnung.