Die Grenze steckt in der Formel
Im Wohngeldgesetz steht keine Einkommensgrenze. Die Wohngeldstelle setzt Haushaltsgröße, Miete und Einkommen in eine Formel, und irgendwann ergibt sie weniger als 10 Euro. Dann gibt es nichts mehr. Je höher Miete und Mietstufe, desto mehr darfst du verdienen. Die Miete zählt allerdings nur bis zum Höchstbetrag deiner Mietstufe.
| Haushalt | Stufe I | Stufe III | Stufe V | Stufe VII |
|---|---|---|---|---|
| 1 Person | 2.160 € | 2.260 € | 2.340 € | 2.420 € |
| 2 Personen | 2.890 € | 3.010 € | 3.120 € | 3.220 € |
| 3 Personen | 3.610 € | 3.750 € | 3.870 € | 3.980 € |
| 4 Personen | 4.850 € | 5.040 € | 5.200 € | 5.350 € |
| 5 Personen | 5.560 € | 5.760 € | 5.940 € | 6.100 € |
Liegt deine Miete unter dem Höchstbetrag, sinkt die Grenze. Wer nur Rente bezieht und nur Kranken- und Pflegeversicherung zahlt, bekommt 10 statt 30 Prozent Abzug. Die Grenze liegt dann beim Brutto deutlich tiefer.
Was als Einkommen zählt
Gezählt wird das Jahreseinkommen aller Haushaltsmitglieder: Lohn, Rente, Arbeitslosengeld, Unterhalt. Kindergeld und Kinderzuschlag zählen nicht. Vom Lohn zieht die Wohngeldstelle die Werbungskosten ab, mindestens den Pauschbetrag von 1.230 Euro im Jahr, dann pauschal 10, 20 oder 30 Prozent. Alleinerziehende bekommen zusätzlich einen Freibetrag von 1.320 Euro im Jahr.
Das Wohngeld soll 2027 umgebaut werden, die Regierung will die Formel für höhere Einkommen verschärfen. Beschlossen ist das noch nicht, bis dahin gelten die Werte seit 2025.