55 Prozent, 60 Prozent oder 25
Die Witwen- oder Witwerrente berechnet sich aus der Rente des verstorbenen Partners. War er schon in Rente, nimmt die Rentenversicherung diesen Betrag. Starb er vorher, rechnet sie mit der vollen Erwerbsminderungsrente, die er in dem Moment bekommen hätte, einschließlich der Zeit bis etwa 67, die ihm zugerechnet wird. Starb er vor 65, kann ein Abschlag von bis zu 10,8 Prozent anfallen.
Die große Witwenrente beträgt 55 Prozent, für ältere Ehen 60 Prozent. Du bekommst sie, wenn du 2026 mindestens 46 Jahre und 6 Monate alt bist, ein Kind unter 18 erziehst oder selbst erwerbsgemindert bist. Sonst gibt es die kleine Witwenrente mit 25 Prozent, und das nur zwei Jahre lang. Die Ehe muss in der Regel mindestens ein Jahr gedauert haben.
Wie dein Einkommen angerechnet wird
Eigenes Einkommen mindert die Witwenrente, aber erst über einem Freibetrag. Er beträgt das 26,4-fache des Rentenwerts, seit dem 1. Juli 2026 also 1.122,53 Euro netto im Monat. Für jedes Kind mit Waisenrente kommen 238,11 Euro dazu. Vom Netto über dem Freibetrag werden 40 Prozent angerechnet.
Das Netto rechnet die Rentenversicherung nicht nach deinem Gehaltszettel, sondern pauschal:
- Lohn: 40 Prozent Abzug vom Brutto
- eigene gesetzliche Rente mit Beginn ab 2011: 14 Prozent
- Beamtenpension mit Beginn ab 2011: 25 Prozent
- Betriebsrente: 17,5 Prozent, bei nachgelagerter Besteuerung mehr
Riester-Renten zählen nicht. Mit Lohn allein bleibt die Witwenrente bis etwa 1.871 Euro brutto ungekürzt. Maßgeblich ist das Einkommen des Vorjahres, erst bei Änderungen um mehr als 10 Prozent rechnet die Rentenversicherung neu.
Die ersten drei Monate
Nach dem Tod zahlt die Rentenversicherung für den Rest des Sterbemonats und drei weitere Monate die volle Rente des Partners weiter, ohne Anrechnung. Den Vorschuss dafür stellst du beim Renten Service der Deutschen Post innerhalb von 30 Tagen, oft übernimmt das der Bestatter. Danach gilt der Betrag aus dem Rechner, abzüglich Kranken- und Pflegeversicherung.
Paare können statt der Witwenrente das Rentensplitting wählen. Dann werden die in der Ehe erworbenen Ansprüche geteilt, und es gibt keine Anrechnung und keinen Wegfall bei neuer Heirat. Das lohnt sich vor allem, wenn der Hinterbliebene viel eigenes Einkommen hat. Es muss aber zu Lebzeiten beider oder kurz nach dem Tod beantragt werden und ist endgültig.