Drei Schritte bis zur Steuer
Seit 2025 gilt die neue Grundsteuer. Das Finanzamt bewertet das Grundstück und stellt einen Grundsteuerwert fest, außer in Ländern mit reinem Flächenmodell. Daraus wird mit der Messzahl der Messbetrag. Die Gemeinde multipliziert diesen Messbetrag mit ihrem Hebesatz, und das ist deine Grundsteuer.
Im Bundesmodell, das elf Länder nutzen, fließen Bodenrichtwert, Wohnfläche, Baujahr und eine pauschale Miete in den Grundsteuerwert ein. Für Wohngrundstücke gilt dann eine Messzahl von 0,31 Promille. Nachrechnen lässt sich der Wert kaum ohne die Tabellen des Bewertungsgesetzes, er steht aber im Bescheid.
Bayern und Baden-Württemberg
Bayern rechnet nur mit Flächen: 0,04 Euro je Quadratmeter Grundstück und 0,5 Euro je Quadratmeter Gebäudefläche. Für Wohnflächen zählt davon nur 70 Prozent. Grundstücksfläche über dem Zehnfachen der Wohnfläche geht nur zur Hälfte ein.
Baden-Württemberg besteuert nur den Boden. Grundstücksfläche mal Bodenrichtwert ergibt den Grundsteuerwert, darauf gilt eine Messzahl von 1,3 Promille, bei überwiegender Wohnnutzung 30 Prozent weniger. Das Haus darauf spielt keine Rolle, große Grundstücke in teuren Lagen zahlen deshalb viel.
Hamburg, Hessen und Niedersachsen haben eigene Flächen-Lage-Modelle. Dort nimmst du im Rechner einfach den Messbetrag aus dem Bescheid.
Wie Mieter die Grundsteuer zahlen
Vermieter dürfen die Grundsteuer über die Nebenkosten auf die Mieter umlegen, üblich nach Wohnfläche. Im Betriebskostenspiegel des Mieterbunds macht sie im Schnitt 0,18 Euro je Quadratmeter und Monat aus. Ist sie nach der Reform gestiegen, steigt auch deine Nebenkostenvorauszahlung.