Zehn Jahre für das Finanzamt
Wer eine Wohnung mit Küche vermietet, schreibt sie über 10 Jahre ab. So hat es der Bundesfinanzhof 2016 entschieden (IX R 14/15), und zwar für die Küche als Ganzes: Möbel, Spüle, Herd und Geräte zusammen. Jedes Jahr ist ein Zehntel des Kaufpreises weg. Diese lineare Rechnung ist auch außerhalb der Steuer die übliche Grundlage für den Zeitwert.
Eine hochwertige Küche hält deutlich länger. Fronten aus Lack oder Glas, solide Korpusse und gute Beschläge schaffen 15 bis 25 Jahre. Dann darfst du im Rechner eine längere Nutzungsdauer ansetzen, der Wertverlust pro Jahr sinkt entsprechend.
Ablöse vom Nachmieter
Für die Ablöse gilt, was ihr vereinbart. Der Zeitwert ist ein faires Angebot, das der Nachmieter nachvollziehen kann. Geräte altern schneller als Schränke, ein zwölf Jahre alter Kühlschrank ist kaum noch etwas wert, auch wenn er läuft.
Verlangt der Vormieter viel mehr, ist Vorsicht angebracht. Steht die Ablöse in einem auffälligen Missverhältnis zum Wert, ist die Vereinbarung insoweit unwirksam (§ 4a Wohnungsvermittlungsgesetz), in der Regel gilt das ab etwa 50 Prozent über dem Zeitwert.
Mietzuschlag für die Küche
Vermieter dürfen für eine mitvermietete Küche mehr Miete verlangen. Berliner Gerichte rechnen dafür 2 Prozent des Zeitwerts im Monat. Bei einer neuen Küche für 8.000 Euro wären das 160 Euro, nach fünf Jahren nur noch die Hälfte.
Viele Mietspiegel zählen die Einbauküche schon als Ausstattungsmerkmal, das die Vergleichsmiete erhöht. Dann ist sie mit der Grundmiete bezahlt. Ein zusätzlicher Zuschlag wäre doppelt gerechnet.