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Wie viel darf meine Miete erhöht werden?

Im Briefkasten liegt ein Schreiben der Hausverwaltung, zwei Seiten, ein Verweis auf den Mietspiegel. Ab März sollst du 85 Euro mehr zahlen. Ob das rechtens ist, entscheiden zwei Grenzen und ein Datum.

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ohne Erhöhungen wegen Modernisierung
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Wo liegt die Wohnung?
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Neue Kaltmiete höchstens

Rechenweg mit deinen Zahlen

    Zwei Grenzen, die kleinere gilt

    Ein Vermieter darf die Kaltmiete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete anheben, also bis zu dem, was für ähnliche Wohnungen in der Gemeinde gezahlt wird. Meist steht sie im Mietspiegel. Innerhalb von drei Jahren darf die Miete dabei höchstens um 20 Prozent steigen, in vielen Städten nur um 15. Diese Kappungsgrenze rechnet mit der Miete, die vor drei Jahren galt.

    Welche Städte die niedrigere Grenze haben, legt jedes Bundesland per Verordnung fest. Dazu gehören etwa Berlin, Hamburg, München, Köln und Frankfurt, aber auch viele kleinere Gemeinden. Die Landesregierungen veröffentlichen die Listen.

    Fristen, Stand September 2026

    Was hier nicht mitzählt

    Nach einer Modernisierung darf der Vermieter acht Prozent der Kosten auf die Jahresmiete umlegen, begrenzt auf drei Euro pro Quadratmeter in sechs Jahren, bei Mieten unter sieben Euro auf zwei. Diese Erhöhung läuft neben der Kappungsgrenze. Bei einer Staffel- oder Indexmiete gelten die Regeln aus deinem Vertrag, eine Erhöhung auf die Vergleichsmiete ist dann ausgeschlossen.

    Häufige Fragen

    Wie viel darf die Miete in drei Jahren steigen?

    Bei einer Erhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete darf die Kaltmiete innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 Prozent steigen. In Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt, die das per Verordnung festgelegt haben, sind es höchstens 15 Prozent.

    Wie oft darf der Vermieter die Miete erhöhen?

    Die Miete muss seit mindestens 15 Monaten unverändert sein, bevor eine Erhöhung auf die Vergleichsmiete wirksam wird. Das Erhöhungsverlangen darf frühestens ein Jahr nach der letzten Erhöhung kommen. Erhöhungen wegen Modernisierung oder gestiegener Betriebskosten zählen dabei nicht mit.

    Muss ich einer Mieterhöhung zustimmen?

    Einer berechtigten Erhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete musst du zustimmen. Du hast dafür bis zum Ende des zweiten Monats nach dem Zugang des Schreibens Zeit. Liegt die neue Miete über der Vergleichsmiete oder über der Kappungsgrenze, musst du nur dem zulässigen Teil zustimmen.

    Wie begründet der Vermieter eine Mieterhöhung?

    Er muss die Erhöhung schriftlich oder in Textform begründen, meist mit dem Mietspiegel der Gemeinde. Möglich sind auch ein Gutachten, eine Auskunft aus einer Mietdatenbank oder drei vergleichbare Wohnungen.