Zwei Grenzen, die kleinere gilt
Ein Vermieter darf die Kaltmiete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete anheben, also bis zu dem, was für ähnliche Wohnungen in der Gemeinde gezahlt wird. Meist steht sie im Mietspiegel. Innerhalb von drei Jahren darf die Miete dabei höchstens um 20 Prozent steigen, in vielen Städten nur um 15. Diese Kappungsgrenze rechnet mit der Miete, die vor drei Jahren galt.
Welche Städte die niedrigere Grenze haben, legt jedes Bundesland per Verordnung fest. Dazu gehören etwa Berlin, Hamburg, München, Köln und Frankfurt, aber auch viele kleinere Gemeinden. Die Landesregierungen veröffentlichen die Listen.
Fristen, Stand September 2026
- Die Miete muss seit 15 Monaten gleich sein, bevor die neue Miete gilt
- Nach dem Schreiben hast du bis zum Ende des übernächsten Monats Zeit zur Zustimmung
- Die erhöhte Miete zahlst du ab dem dritten Monat nach dem Zugang
- Stimmst du nicht zu, kann der Vermieter auf Zustimmung klagen, und zwar innerhalb von drei weiteren Monaten
Was hier nicht mitzählt
Nach einer Modernisierung darf der Vermieter acht Prozent der Kosten auf die Jahresmiete umlegen, begrenzt auf drei Euro pro Quadratmeter in sechs Jahren, bei Mieten unter sieben Euro auf zwei. Diese Erhöhung läuft neben der Kappungsgrenze. Bei einer Staffel- oder Indexmiete gelten die Regeln aus deinem Vertrag, eine Erhöhung auf die Vergleichsmiete ist dann ausgeschlossen.