Wie ein Mietkauf funktioniert
Du ziehst ein und zahlst jeden Monat eine Rate, die über einer normalen Miete liegt. Ein vereinbarter Teil davon mindert den Kaufpreis, der Rest ist Miete. Nach der Laufzeit kaufst du das Haus zum Restpreis. Ein Mietkauf ist kein eigener Vertragstyp im Gesetz, jeder Vertrag regelt Anrechnung, Zins und Rücktritt selbst.
Oft übernimmst du schon während der Mietzeit Instandhaltung und Grundsteuer wie ein Eigentümer. Das Haus gehört dir trotzdem erst mit der Umschreibung im Grundbuch.
Der Zins, der in den Raten steckt
Ohne Mietkauf würdest du ohnehin Miete zahlen. Was deine Rate darüber hinaus kostet, ist der eigentliche Kaufanteil, und den kannst du wie einen Kredit rechnen. Der Rechner sucht den Zins, bei dem Anzahlung, Mehrbetrag über der Marktmiete und Restkaufpreis genau den heutigen Marktwert des Hauses ergeben. Liegt er über dem Bauzins von 4,2 Prozent (Stand September 2026), wäre ein normaler Kredit günstiger.
Häufig ist der Kaufpreis im Mietkauf von vornherein höher angesetzt als der heutige Marktwert. Der Verkäufer verdient an der langen Laufzeit und trägt das Risiko, dass du aussteigst.
Worauf du im Vertrag achtest
- Der Vertrag gehört zum Notar, sonst ist die Kaufverpflichtung unwirksam (§ 311b BGB).
- Eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch schützt dich, falls der Verkäufer pleitegeht oder doppelt verkauft.
- Kläre, was bei Zahlungsverzug oder Rücktritt mit dem angerechneten Geld passiert.
- Frag früh eine Bank, ob sie den Restkaufpreis finanziert. Sonst stehst du am Ende ohne Haus und ohne Geld da.