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Wie viel Miete darf ich mindern?

Anfang Dezember, die Heizkörper bleiben kalt. Das Thermometer im Wohnzimmer zeigt 15 Grad, du sitzt im Pullover auf dem Sofa. Der Vermieter hat zweimal versprochen, jemanden zu schicken. Jetzt reicht es.

Kaltmiete plus Vorauszahlungen
€
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ab der Meldung an den Vermieter
Tage

Minderung für diese Zeit

Rechenweg mit deinen Zahlen

    Wann du mindern darfst

    Hat die Wohnung einen Mangel, der das Wohnen spürbar beeinträchtigt, sinkt die Miete kraft Gesetzes (§ 536 BGB). Du musst dafür nichts beantragen und keine Zustimmung einholen. Voraussetzung ist, dass du den Mangel dem Vermieter meldest, am besten schriftlich und mit Fotos. Ab dann gilt die Minderung, bis der Mangel behoben ist.

    Kein Recht auf Minderung hast du, wenn du den Mangel selbst verursacht hast, ihn beim Einzug kanntest oder die Beeinträchtigung nur unerheblich ist. Bei einer energetischen Modernisierung, etwa neuer Dämmung oder neuen Fenstern, ist die Minderung in den ersten drei Monaten ausgeschlossen.

    Wie viel Prozent Gerichte zugesprochen haben

    Eine feste Tabelle gibt es nicht. Jede Quote ist eine Einzelfallentscheidung, sie hängt von Schwere, Dauer und Jahreszeit ab. Die Urteile unten sind Orientierung, viele davon älter, aber immer noch zitiert. Gerechnet wird von der Warmmiete, so der Bundesgerichtshof 2005.

    Minderungsquoten aus veröffentlichten Urteilen
    MangelMinderungGericht
    Heizung fällt im Winter ganz aus100 %LG Berlin, WM 1993, S. 185
    Wohnung nur auf etwa 15 °C beheizbar30 %LG Düsseldorf, Urteil vom 17.05.1973, 12 S 382/73
    Schlafzimmer im Winter nicht beheizbar20 %AG Bad Segeberg, Urteil vom 29.09.1976, 12 C 35/76
    Heizleistung reicht nur für 17 bis 18 °C13 %AG Berlin-Schöneberg, MM 1981, S. 51
    Heizung knackt und rauscht laut10 %LG Hannover, Urteil vom 15.04.1994, 9 S 211/93
    Durchfeuchtung und Schimmel in Küche, Wohn- und Schlafzimmer80 %LG Berlin, 65 S 205/89, GE 1991, S. 625
    Schimmel in Wohn-, Schlaf- und Badezimmer20 %LG Osnabrück, WM 1989, S. 370
    Feuchte Stellen und leichter Schimmel in der Küche25 %AG Berlin, GE 1984, S. 183
    Durchfeuchtete Zimmerdecke8 %LG Hamburg, Urteil vom 07.07.1972, 11 S 86/71
    Undichte Fenster, Zugluft, Wand teils schwarz20 %LG Berlin, Urteil vom 20.05.1994, 63 S 39/94
    Fenster luftdurchlässig und schwer zu schließen10 %AG Münster, Urteil vom 20.07.1982, 3 C 20/82
    Umfangreiche Bauarbeiten im Haus, mindestens drei Monate50 %AG Weißwasser, Urteil vom 18.04.1994, 3 C 0701/93
    Lärm durch Bauarbeiten über sechs Monate22 %LG Hannover, Urteil vom 28.05.1986, 1 S 46/86
    Baulärm vom Nachbargrundstück, länger andauernd3 %AG Tiergarten, GE 1991, S. 579
    Lärm aus einer Gaststätte bis 1 Uhr nachts37 %AG Rheine, Urteil vom 31.10.1984, 14 C 420/84
    Aufzug defekt, Wohnung im 5. Stock7,5 %AG Bremen, Urteil vom 04.12.1986, 10 C 300/86
    Badewanne nicht benutzbar20 %AG Goslar, Urteil vom 18.09.1973, 8 C 716/72
    Balkon wegen Reparaturbedarf nicht nutzbar3 %LG Berlin, MM 1986, S. 327
    Briefkasten fehlt, keine Postzustellung3 %AG Hamburg, Urteil vom 23.07.1974, 40 C 305/73

    So minderst du richtig

    1. Mangel schriftlich melden, mit Datum, Beschreibung und Fotos. Eine Frist zur Beseitigung setzen.
    2. Die Miete ab dann nur noch unter Vorbehalt voll zahlen oder direkt den geminderten Betrag überweisen.
    3. Ein Protokoll führen: Temperaturen, Lärmzeiten, Ausfälle.
    4. Bei hohen Quoten oder Streit zum Mieterverein gehen, bevor du kürzt.

    Zahlst du unter Vorbehalt, kannst du zu viel gezahlte Miete später zurückfordern. Das ist der sichere Weg. Kürzt du selbst zu stark, riskierst du einen Mietrückstand. Erreicht er zwei Monatsmieten, darf der Vermieter fristlos kündigen.

    Häufige Fragen

    Wie viel Miete darf man bei Heizungsausfall mindern?

    Fällt die Heizung im Winter ganz aus, haben Gerichte bis zu 100 Prozent Minderung zugelassen, etwa das Landgericht Berlin. Wird die Wohnung nur rund 15 Grad warm, hielt das Landgericht Düsseldorf 30 Prozent für angemessen.

    Wird die Minderung von der Kalt- oder Warmmiete berechnet?

    Von der Bruttomiete, also der Miete einschließlich der Vorauszahlungen für Nebenkosten. So hat es der Bundesgerichtshof 2005 entschieden (XII ZR 225/03).

    Ab wann ist eine kleinere Wohnfläche ein Mangel?

    Nach dem Bundesgerichtshof ist die Wohnung mangelhaft, wenn sie mehr als 10 Prozent kleiner ist als im Mietvertrag angegeben. Dann darf die Miete im Verhältnis der Abweichung gemindert werden.

    Muss ich den Mangel dem Vermieter melden?

    Ja. Das Recht auf Minderung besteht erst ab dem Zeitpunkt, an dem der Vermieter vom Mangel weiß. Wer einen Mangel nicht anzeigt, kann für die Zeit davor nicht mindern und haftet unter Umständen für Folgeschäden.

    Darf man bei Baulärm die Miete mindern?

    Bei Bauarbeiten im Haus oder nebenan haben Gerichte Minderungen von wenigen Prozent bis zur Hälfte der Miete gewährt. Bei einer energetischen Modernisierung ist die Minderung in den ersten drei Monaten ausgeschlossen.