Wo das Geld zwischen Brutto und Netto bleibt
Zwei Blöcke gehen vom Brutto ab: Sozialabgaben und Steuern. Die Sozialabgaben sind ein fester Prozentsatz. Ohne Kinder zahlst du 2026 rund 21,75 Prozent deines Bruttos für Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, davon 9,3 Prozent für die Rente. Die Lohnsteuer dagegen wächst schneller als dein Gehalt. Wer doppelt so viel verdient, zahlt deutlich mehr als doppelt so viel Steuer.
Deshalb klingt „rund zwei Drittel bleiben übrig“ zwar vertraut, stimmt aber nur für mittlere Gehälter. Bei kleinen Löhnen bleibt mehr, bei hohen weniger.
| Brutto im Monat | Netto Klasse I | Abzüge | Netto Klasse III | Netto Klasse V |
|---|---|---|---|---|
| 1.500 € | 1.211 € | 19 % | 1.221 € | 1.068 € |
| 2.000 € | 1.477 € | 26 % | 1.565 € | 1.267 € |
| 2.500 € | 1.769 € | 29 % | 1.956 € | 1.491 € |
| 3.000 € | 2.054 € | 32 % | 2.312 € | 1.722 € |
| 3.500 € | 2.333 € | 33 % | 2.629 € | 1.959 € |
| 4.000 € | 2.606 € | 35 % | 2.928 € | 2.185 € |
| 5.000 € | 3.130 € | 37 % | 3.511 € | 2.632 € |
| 6.000 € | 3.642 € | 39 % | 4.095 € | 3.092 € |
| 8.000 € | 4.680 € | 42 % | 5.349 € | 4.036 € |
Was die Steuerklasse ausmacht
Die Steuerklasse legt nur fest, wie viel dein Arbeitgeber jeden Monat einbehält. Die tatsächliche Steuer für das Jahr steht erst im Steuerbescheid. Ledige haben Klasse I, Alleinerziehende Klasse II mit einem Entlastungsbetrag von 4.260 Euro im Jahr.
Verheiratete haben die Wahl: IV/IV oder III/V. III/V lohnt sich für den Monatslohn, wenn einer deutlich mehr verdient als der andere. Der Partner in III bekommt beide Grundfreibeträge. Der in V? Fast keinen. Am Jahresende rechnet das Finanzamt beide Einkommen zusammen, dann kann eine Nachzahlung fällig werden. Klasse VI gilt für den zweiten Job und ist die teuerste.
Wo die Abzüge aufhören zu wachsen
Kranken- und Pflegeversicherung zahlst du nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 € im Monat, Renten- und Arbeitslosenversicherung bis 8.450 €. Jeder Euro darüber ist frei von diesen Beiträgen. Für 2027 sieht ein Referentenentwurf 6.375 € und 8.850 € vor, beschlossen ist das noch nicht.
Die Lohnsteuer kennt keine solche Grenze. Ab einem zu versteuernden Einkommen von 69.879 Euro gilt der Spitzensteuersatz von 42 Prozent, in Steuerklasse I erreichst du das mit etwa 86.800 € Jahresbrutto.
Kinder, Kirche, Midijob
- Pflegeversicherung: Kinderlose ab 23 zahlen 0,6 Prozentpunkte mehr. Eltern von zwei und mehr Kindern unter 25 zahlen je Kind ab dem zweiten 0,25 Punkte weniger, höchstens für vier Kinder. In Sachsen trägt der Arbeitnehmer einen größeren Anteil.
- Kinderfreibetrag: Er senkt im Lohnabzug nur Soli und Kirchensteuer, nicht die Lohnsteuer. Die Einkommensteuer senkt er erst in der Steuererklärung, und nur, wenn er mehr bringt als das Kindergeld.
- Kirchensteuer: 8 Prozent der Lohnsteuer in Bayern und Baden-Württemberg, 9 Prozent in allen anderen Ländern.
- Midijob: Zwischen 603 € und 2.000 € brutto zahlst du verminderte Sozialbeiträge. Die Ermäßigung schrumpft mit jedem Euro und ist bei der Obergrenze aufgebraucht.
So rechnet der Rechner
Die Lohnsteuer folgt dem Programmablaufplan 2026 des Bundesfinanzministeriums, nach dem auch die Lohnprogramme der Arbeitgeber rechnen, samt Vorsorgepauschale und Soli-Freigrenze. Was fehlt? Freibeträge aus den ELStAM, das Faktorverfahren, Dienstwagen, betriebliche Altersvorsorge und Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld. In der Jahresansicht rechnet er zwölf Monate hoch, daher weicht er dort um wenige Cent vom Jahreslohnsteuerabzug ab.